Unfall
Anspruchs-durchsetzung
Ruffnummer
.0211/30 18 19 20
wir wollen, dass Sie sich gut betreut fühlen
Der Kampf umīs Geld nach dem Crash: Auch wenn sich die erste Aufregung nach dem Schadensereignis gelegt hat, droht schon neues Ungemach. Nunmehr rollt das Schadensmanagement des an dem Schadenfall beteiligten Haftpflichtversicherers an. Dieser verspricht dem Geschädigten trügerische Sicherheit. "Wir regeln das für Sie!" - Das stimmt - doch leider häufig ausschließlich zu Gunsten der Versicherung selbst.
In der Position der Unkenntnis des Unfallgeschädigten über die ihm zustehenden Rechte akzeptieren diese oft den so empfundenen, scheinbar guten Service der Versicherung des Schädigers. Die scheinbar komplikationslose Reparatur des Fahrzeuges beispielsweise mit Gebrauchtteilen wird als "gute Schadensregulierung" empfunden, ohne dass der Geschädigte auf seine ihm eigentlich zustehenden Rechte hingewiesen wird. So ist häufig dem Geschädigten nicht bekannt, unter welchen Voraussetzungen er einen freien Sachverständigen mit der Schadensermittlung beauftragen kann oder ihm ein Anspruch auf Neuwagenersatz zusteht; die Schadensposition "Wertminderung" wird regelmäßig ebenso übersehen wie der Anspruch des Geschädigten auf Erstattung von Nutzungsausfall bzw. einer Auslagenpauschale.
In dem Bestreben, das Gesamterstattungsvolumen nach Möglichkeit zurückzufahren, sind die jeweiligen Sachbearbeiter der Versicherung nämlich Sachwalter des Anspruchgegners, die Ihnen als Anspruchsteller gegenübertreten und Ihnen gegenüber in traditioneller Weise anspruchsabwehrend gegenüberstehen. Die Risiken für den Geschädigten liegen mitunter auf der Hand. Dies gilt um so mehr, als auf Seiten der Versicherung die regelmäßig rechtskundigen Sachbearbeiter tätig sind, während der Geschädigte in aller Regel über seine Rechte nicht oder nur unvollständig informiert wird.
Gegen das Schadensmanagement im eigenen Interesse der Versicherungen gibt es daher nur einen sicheren Weg: Lassen Sie sich von uns über Ihre konkreten Ansprüche im jeweiligen Schadenfall aufklären. Dabei ist vielen Geschädigten noch nicht einmal bewusst, dass der Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung auch die Kosten bei Interessenvertretung durch einen Anwalt zu erstatten haben. Ohnehin kostenfrei ist die Angelegenheit für Sie bei bestehender Verkehrsrechtsschutzversicherung, da diese - auch unabhängig von der Frage der Verursachung des Verkehrsunfalls - die Kosten vollumfänglich übernehmen wird.
Wir werden folgendes für Sie veranlassen:
- Geltendmachung der Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung
- Weiterleitung der eingereichten Unterlagen
- sofern erforderlich, Einholung von Akteneinsicht bzw. einer Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
Dennoch lässt sich nicht leugnen, dass es den Haftpflichtversicherungen nicht ungelegen kommt, wenn die Schadenabwicklung durch sie bzw. ihren Versicherungsnehmer - auch in klaren Fällen - verzögert wird. Einige der typischen Verzögerungsszenarien:
- "Unser Versicherungsnehmer meint, keine Schuld am Unfall zu tragen."
- "Der Schaden war gar nicht so hoch, das könnte man doch wegpolieren."
- "Der zuständige Sachbearbeiter ist nicht da/krank/wegrationalisiert, daher können die Schreiben nicht fristgerecht bearbeitet werden."
- Niemand geht anīs Telefon bzw. es ist dauerbesetzt.
Wir können Ihnen garantieren, dass wir durch unsere langjährige Spezialisierung im Verkehrsrecht die erforderliche Erfahrung im Umgang mit derartigen Verzögerungstaktiken haben und für Sie um jeden berechtigten Cent aus einem Verkehrsunfallereignis "kämpfen" werden.
Daher lassen Sie sich nicht "schnell" mit Schecks etc. abspeisen und verschenken Sie Ihre berechtigten Euros oder Ansprüche nicht! - Es sei denn, Sie haben davon ohnehin bereits zuviel...
Nach Eingang und überprüfung der (vollständigen) Zahlung durch den Anspruchgegner werden Sie selbstverständlich telefonisch oder schriftlich informiert, damit Sie schnellstmöglich über die Schadenbeträge verfügen können. Sollten Sie Fragen zu Ihrer konkreten Schadenabwicklung haben, erreichen Sie uns während der Geschäftszeiten unter der Rufnummer: 0211 / 30 18 19 20. Dort wird Ihnen das Sekretariat für Unfallsachbearbeitung Ihre Fragen kompetent beantworten und Ihnen die erforderlichen Hilfestellungen geben. Selbstverständlich können Sie auch direkt einen Termin mit dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt vereinbaren - denn wir wollen, dass Sie sich gut betreut fühlen.