Schadens-ersatz

Welche Schäden sind ersetzbar?

Schadensersatz kann in voller Höhe verlangt werden, wenn der Gegner am Unfall schuld ist oder dieser wegen der Betriebsgefahr seines Fahrzeuges haftet. War der Unfall hingegen vermeidbar, muss mit einer Minderung des Anspruchs gerechnet werden.

Grundsätzlich sind die Halterin / der Halter und (meist) die Fahrerin / der Fahrer des anderen Fahrzeuges zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Zweckmäßigerweise werden die Ansprüche jedoch direkt bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend gemacht.

Welche Schäden sind ersetzbar?

Der Umfang des Ersatzanspruches kann im Einzelfall streitig sein.

Grundsätzlich ist jede wirtschaftliche Einbuße zu ersetzen. (siehe auch Sachschäden)