Erste
Maßnahmen
am Unfallort
Eins ist sicher
Wir kämpfen für Sie, damit Sie Ihr Recht bekommen
Im Schnitt wird jeder Autofahrer alle fünf bis sieben Jahre in ein Schadensereignis im Straßenverkehr verwickelt. Nach einem derartigen Ereignis ist der Geschädigte zunächst einmal vor die Frage gestellt, was zu tun ist, insbesondere dann, wenn der Geschädigte das erste Mal in ein derartiges Schadensereignis verwickelt ist.
Dabei kann bereits am Unfallort einiges "schief laufen", was im Nachhinein nur schwer korrigiert werden kann. Als Tipp zum eigenen Verhalten am Unfallort gilt auf jeden Fall folgendes:
- Nach dem Unfall zunächst die Unfallstelle sichern!
- Umgehend Polizei und - falls erforderlich - Krankenwagen bzw. Feuerwehr rufen.
- In allen Situationen immer ruhig bleiben und sich keineswegs vom Unfallgegner einschüchtern lassen.
- Wichtig: insbesondere keine spontanen Schuldbekenntnisse am Unfallort abgeben.
- Am besten nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft.
- Sollten die Fahrzeuge dennoch bewegt werden, ist die Anfertigung einer Skizze bzw. von Lichtbildern (daher immer Fotoapparat im Fahrzeug haben) sinnvoll.
Sollte der Unfall polizeilich ausnahmsweise nicht aufgenommen werden, notieren Sie Namen des Fahrers (Führerschein) und des Halters (Fahrzeugschein), polizeiliches Kennzeichen (ganz wichtig!) sowie - falls bekannt - Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer Ihres Unfallgegners. Sollte die Gegenseite keine Polizei hinzuziehen wollen, so bestehen Sie - bei eindeutiger Sachlage - zumindest darauf, dass er Ihnen den Unfallhergang schriftlich bestätigt.
Wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat, überprüfen Sie in jedem Fall das Protokoll der Polizei (richtiges Kennzeichen?). Sollten Angaben unrichtig sein, bestehen Sie auf deren Korrektur vor Ort.
Lassen Sie sich am Unfallort von nichts und niemanden beinflussen. Akzeptieren Sie - jedenfalls wenn Sie der Auffassung sind, das Schadensereignis nicht alleine verursacht zu haben - keine angebotenen Verwarnungsgelder aus Angst vor einer "Anzeige". Die Akzeptanz eines Verwarnungsgeldes wird von den Versicherungen häufig als Eingeständnis des Alleinverschuldens gewertet und hat im Rahmen der Schadensabwicklung für Sie negative Auswirkungen. Bestehen Sie vielmehr auf Ihr Recht, sich schriftlich zu dem Schadensereignis äußern zu wollen und auf die Übersendung eines Anhörungsbogens.